Fraktions- und Gruppierungsregelwerk
- § 1.0 Definitionen und Grundlagen:
Offizielle Fraktionen, inoffizielle Fraktionen und Gruppierungen werden wie folgt unterschieden:
Offizielle Fraktionen: Gruppierungen, die nach der Probezeit durch die Fraktionsverwaltung als offiziell anerkannt wurden.
Inoffizielle Fraktionen: Gruppierungen, die noch nicht die Probezeit erreicht haben und lediglich ein Konzept eingereicht haben.
Gruppierungen: Zusammenschlüsse von Personen ohne die Absicht, eine Fraktion zu gründen.
- § 2.0 Mitgliederanzahl:
Fraktionen (offiziell oder inoffiziell) müssen aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen und dürfen maximal 20 Mitglieder haben. Staatsfraktionen sind von dieser Begrenzung ausgenommen.
Gruppierungen müssen mindestens 2 Mitglieder haben und dürfen maximal aus 5 Mitgliedern bestehen.
- § 3.0 Handlungsrichtlinien:
Offizielle Fraktionen dürfen mit bis zu 20 Mitgliedern agieren.
Inoffizielle Fraktionen und Gruppierungen sind auf maximal 5 Mitglieder begrenzt.
Die Zusammenarbeit zwischen Fraktionen oder Gruppierungen und Zivilisten ist während einer laufenden Aktion untersagt.
- § 4.0 Leitungsebene:
Die Leitungsebene einer Fraktion besteht aus den zwei ranghöchsten Mitgliedern (Leader und Co-Leader). Diese Personen müssen bei der Gründung benannt werden.
- § 5.0 BaseRaid:
Ein BaseRaid darf nur nach Anmeldung bei der Fraktionsverwaltung durchgeführt werden.
Ein mehrtägiger RP-Hintergrund ist erforderlich, es sei denn, die Handlung ergibt sich direkt aus einer Situation (z. B. Verschleppung).
Als BaseRaid gilt das alleinige Erscheinen mit einer gezogenen Waffe auf dem Grundstück der Gegenpartei.
Wenn eine Partei auf ein Anwesen flüchtet (während einer laufenden Situation), wird dies nicht als BaseRaid gewertet.
- § 6.0 Razzia:
Eine Razzia wird deutlich durch eine Sperrzone angekündigt.
Nach einer Frist von 5 Minuten darf die Polizei das betroffene Anwesen stürmen.
Nach erfolgreicher Razzia ist der Polizei der Zugriff auf alle Fraktionslagerbestände erlaubt.
Die Polizei darf illegale Gegenstände aus sämtlichen Fraktionslagern entfernen, auch wenn sie die genauen Positionen der Lager nicht kennt.
- § 7.0 Merkmale und Auftreten:
Mindestanforderung: Jedes Fraktionsmitglied muss mindestens zwei klar erkennbare Kleidungsmerkmale tragen, z. B. ein markanter Torso (Oberteil) und eine Hose, die typisch für die Fraktion sind.
Konsequenz bei Verstoß: Wenn ein Mitglied nicht erkennbar ist, wird es wie ein Zivilist behandelt. Die eigene Fraktion darf nicht eingreifen oder unterstützen.
- § 7.1 Auftreten:
Fraktionen müssen sich an ihr Konzept halten und authentisch agieren. Offensichtliches Fehlverhalten ist untersagt.
Fahrzeuge müssen einheitliche Merkmale aufweisen (Farbe/Unterboden).
- § 8.1 Verlierer Regel:
Nach dreimaliger Niederlage in einem Schussgefecht gegen dieselbe Fraktion müssen sich die Verlierer für eine Woche von der Gewinner-Fraktion fernhalten.
- § 8.2 Verstecken bei laufender Situation:
Verstecken vor einem Schussgefecht ist erlaubt, solange man auffindbar bleibt. Bei aussichtsloser Flucht sollte sich ergeben werden.
- § 11.0 Sanktionen:
Sanktionen gegen Fraktionen werden durch die Fraktionsverwaltung oder Höher verhängt und erfordern mindestens 3 beteiligte Mitglieder für eine Fraktionsverwarnung. Bei kleineren Gruppen wird individuell entschieden.
- § 12.0 Warns:
Eine Verwarnung gilt für 14 Tage, bei der dritten Verwarnung wird die Fraktion automatisch aufgelöst.
- § 12.1 Fraktionssperre:
Beim Verlassen einer Fraktion gilt eine 3-tägige Fraktionssperre.
- § 12.2 Leadersperre:
Fraktionsleiter, deren Fraktion aufgelöst wird, erhalten eine zweiwöchige Leader-Sperre.
Bei Auflösung einer Fraktion gilt eine 3-tägige Fraktionssperre für die ehemalige Leaderschaft.
- § 12.3 Bloodin / Bloodout:
Ein Bloodout bezeichnet das endgültige Ausscheiden eines Mitglieds einer Fraktion.
Die Entscheidung über einen Bloodout obliegt ausschließlich der Leaderschaft.
Die Durchführung erfolgt durch einen gezielten Schuss in den Kopf, begleitet von der klaren verbalen Bestätigung des Vorgangs.
Nach einem vollzogenen Bloodout ist es dem ausgeschiedenen Mitglied dauerhaft untersagt, der Fraktion erneut beizutreten.
Ein Bloodin bezeichnet die Aufnahme in eine Fraktion.
In beiden Fällen müssen Clips über die Aufnahme oder das Ausscheiden vorgelegt werden.
- § 13.0 Staatsfraktionen Aufenthalt:
Der Aufenthalt an oder in staatlichen Gebäuden ohne RP-Hintergrund ist untersagt.
Staatsfraktionen sind derzeit: Rettungsdienst, Polizei, JVA.
- § 14.1 Fraktionsfahrzeuge:
Außer den Fraktionsfahrzeugen dürfen auch eigene Fahrzeuge benutzt werden, solange diese den Farben der Fraktionsfahrzeuge entsprechen.
- § 14.2 Dienstkleidung Staatsfraktionen:
Mitglieder staatlicher Fraktionen sind verpflichtet, in offizieller Dienstkleidung zu agieren.
- § 14.3 Korruption staatlicher Fraktionen:
Mitglieder staatlicher Fraktionen dürfen keine staatlichen Gegenstände verkaufen.
Die Korruption muss bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden.
Die Korruption ab Gold-Rang ist untersagt.
Die Weitergabe von Informationen ist erlaubt.
- § 16.0 Routenregelung:
Nur auf illegalen Routen darf geschossen werden.
Das Ausnehmen anderer Personen ist nur auf illegalen Routen erlaubt.
Aktionen auf illegalen Routen sind immer IC und müssen ausgespielt werden.
Man kann maximal 2 Routen besitzen.
Zivilisten ist es verboten, Routen zu pushen.
Illegalen Fraktionen ist es erlaubt, mit max. 3 Personen gleichzeitig auf legalen Routen zu arbeiten. Diese müssen dann aber Zivil gekleidet sein.
- § 17.0 Kriegsregeln:
Kriege zwischen Fraktionen bedürfen der Genehmigung der Fraktionsverwaltung / Team.
Regelungen zum Krieg werden im Kriegsvertrag festgehalten und müssen mit der Fraktionsverwaltung / Team abgestimmt werden.
- § 18.0 Schlussbestimmungen:
Verstoß gegen die Fraktion Regeln kann zu Verwarnungen und schließlich zur vollständigen Fraktionsauflösung führen.
Das Regelwerk kann jederzeit angepasst werden.
Die Regeln gelten ab dem Moment der Bekanntgabe.
- § 19.0 Gangwar:
Ein Gebiet darf jederzeit angegriffen werden.
Spawncampen ist untersagt.
Fraktionen müssen sich im Voraus darüber abstimmen, ob und welches Gebiet angegriffen wird.
Der Angreifer muss mindestens bis zur Hälfte des Gangwars verbleiben.
Gangwar ist OOC: Informationen dürfen nicht IC verwendet werden.
Während eines Gangwars müssen beide Parteien ihre Fraktionskleidung tragen.
Das Rauspitten aus der Gangwar-Zone ist verboten.
Der Beschuss von Personen außerhalb der Gangwar-Zone ist untersagt.
Emotes im Gangwar sind verboten.
Glitchroll, Speedboost sind erlaubt.
Trashtalk auf OOC-Basis wird nicht geduldet.
Nahkampfwaffen im Gangwar sind untersagt.
Verstöße können mit einer Gangwar-Sperre bestraft werden.
Nach jedem Gangwar besteht eine 20-minütige Pause.
Jede Fraktion darf maximal 3 Gangwarzonen zur gleichen Zeit besitzen.
Verstöße bewirken, dass die Zonen entzogen werden und Gangwarsperren verhängt werden.
Letzte Aktualisierung: August 2025