Fraktions- und Gruppierungsregelwerk

  • Vorwort:
    Du entscheidest dich auf Legacy-V eine Fraktion oder Gruppierung zu gründen oder einer beizutreten.
    Damit akzeptierst du automatisch die unten aufgeführten Regeln.
    Als Mitglied einer illegalen Fraktion / Gruppierung handelst du eigenverantwortlich.
    Kommt es zu Konflikten mit anderen illegalen Fraktion / Gruppierungen, besteht kein Anspruch auf Unterstützung oder Schutz.
    Solltest du dich gegen eine andere Fraktion / Gruppierung nicht durchsetzen können, liegt dies in deiner eigenen Verantwortung.
  • § 1.0 Definitionen und Grundlagen:
    Offizielle Fraktionen, inoffizielle Fraktionen und Gruppierungen werden wie folgt unterschieden:
    Offizielle Fraktionen: Gruppierungen, die nach der Probezeit durch die Fraktionsverwaltung als offiziell anerkannt wurden.
    Inoffizielle Fraktionen: Gruppierungen, die noch nicht die Probezeit erreicht haben und lediglich ein Konzept eingereicht haben.
    Gruppierungen: Zusammenschlüsse von Personen ohne die Absicht, eine Fraktion zu gründen.
  • § 2.0 Probezeit:
    Die Probezeit für Fraktionen beträgt 14 Tage.
    Innerhalb dieser Zeit kann die Fraktionverwaltung die Fraktion ablehnen oder auflösen, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllt.
    Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit wird die Fraktion offiziell anerkannt.
  • § 3.0 Mitgliederanzahl:
    Fraktionen (offiziell oder inoffiziell) müssen aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen und dürfen maximal 15 Mitglieder haben. Staatsfraktionen sind von dieser Begrenzung ausgenommen.
    Gruppierungen müssen mindestens 3 Mitglieder haben und dürfen maximal aus 5 Mitgliedern bestehen.
  • § 4.0 Leitungsebene:
    Die Leitungsebene einer Fraktion besteht aus den zwei ranghöchsten Mitgliedern (Leader und Co-Leader). Diese Personen müssen bei der Gründung benannt werden.
  • § 5.0 BaseRaid:
    Ein BaseRaid darf nur nach Anmeldung bei der Fraktionsverwaltung durchgeführt werden.
    Ausnahme: Bei akuten Bedrohungen oder Angriffen auf die eigene Fraktion ist eine sofortige Reaktion erlaubt, jedoch muss dies der Fraktionsverwaltung im Nachhinein gemeldet werden.
    Als BaseRaid gilt das alleinige Erscheinen mit einer gezogenen Waffe auf dem Grundstück der Gegenpartei.
    Wenn eine Partei auf ein Anwesen flüchtet (während einer laufenden Situation), wird dies nicht als BaseRaid gewertet.
  • § 6.0 Razzia:
    Eine Razzia wird deutlich durch eine Sperrzone angekündigt.
    Nach einer Frist von 5 Minuten darf die Polizei das betroffene Anwesen stürmen.
    Nach erfolgreicher Razzia ist der Polizei der Zugriff auf alle Fraktionslagerbestände erlaubt.
    Die Polizei darf illegale Gegenstände aus sämtlichen Fraktionslagern entfernen, auch wenn sie die genauen Positionen der Lager nicht kennt.
    Es dürfen alle illegalen Gegenstände entfernt werden, unabhängig davon, ob sie in einem offiziellen Lager oder an einem versteckten Ort aufbewahrt werden.
  • § 7.0 Merkmale und Auftreten:
    Mindestanforderung: Jedes Fraktionsmitglied muss mindestens zwei klar erkennbare Kleidungsmerkmale tragen, z. B. ein markanter Torso (Oberteil) und eine Hose, die typisch für die Fraktion sind.
    Konsequenz bei Verstoß: Wenn ein Mitglied nicht erkennbar ist, wird es wie ein Zivilist behandelt. Die eigene Fraktion darf nicht eingreifen oder unterstützen.
  • § 8.0 Auftreten:
    Fraktionen müssen sich an ihr Konzept halten und authentisch agieren. Offensichtliches Fehlverhalten ist untersagt.
    Fahrzeuge müssen einheitliche Merkmale aufweisen (Farbe/Unterboden).
  • § 8.1 Verlierer Regel:
    Kommt es zu drei Niederlagen gegen dieselbe Fraktion, gilt für beide Seiten eine dreitägige Waffenruhe.
  • § 8.2 Verstecken bei laufender Situation:
    Verstecken vor einem Schussgefecht ist erlaubt, solange man auffindbar bleibt.
  • § 9.0 Sanktionen:
    Sanktionen gegen Fraktionen werden durch die Fraktionsverwaltung oder Höher verhängt und erfordern mindestens 3 beteiligte Mitglieder für eine Fraktionsverwarnung. Bei kleineren Gruppen wird individuell entschieden.
  • § 10.0 Warns:
    Eine Verwarnung gilt für 14 Tage, bei der dritten Verwarnung wird die Fraktion automatisch aufgelöst.
  • § 11.0 Fraktionssperre:
    Bei austreten aus einer Fraktion gilt eine 5-tägige Fraktionssperre, in der kein Beitritt zu einer anderen Fraktion möglich ist.
  • § 11.1 Leadersperre:
    Fraktionsleiter, deren Fraktion aufgelöst wird, erhalten eine zweiwöchige Leader-Sperre.
    Bei Auflösung einer Fraktion gilt eine 5-tägige Fraktionssperre für die ehemalige Leaderschaft.
  • § 12.0 Bloodin / Bloodout:
    Ein Bloodout bezeichnet das endgültige Ausscheiden eines Mitglieds einer Fraktion.
    Die Entscheidung über einen Bloodout obliegt ausschließlich der Leaderschaft.
    Die Durchführung erfolgt durch einen gezielten Schuss in den Kopf, begleitet von der klaren verbalen Bestätigung des Vorgangs.
    Nach einem vollzogenen Bloodout ist es dem ausgeschiedenen Mitglied dauerhaft untersagt, der Fraktion erneut beizutreten.
    Ein Bloodin bezeichnet die Aufnahme in eine Fraktion.
    In beiden Fällen müssen Clips über die Aufnahme oder das Ausscheiden vorgelegt werden.
  • § 13.0 Fraktionsfahrzeuge:
    Außer den Fraktionsfahrzeugen dürfen auch eigene Fahrzeuge benutzt werden, solange diese den Farben der Fraktionsfahrzeuge entsprechen.
  • § 14.0 Dienstkleidung Staatsfraktionen:
    Mitglieder staatlicher Fraktionen sind verpflichtet, in offizieller Dienstkleidung zu agieren.
  • § 14.1 Korruption staatlicher Fraktionen:
    Mitglieder staatlicher Fraktionen dürfen keine staatlichen Gegenstände verkaufen.
    Die Korruption muss bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden.
    Die Korruption ab Gold-Rang ist untersagt.
    Die Weitergabe von Informationen ist erlaubt.
  • § 15.0 Routenregelung:
    • Maximale Routenanzahl
      Jede Fraktion darf maximal zwei (2) Routen gleichzeitig besitzen bzw. beanspruchen.
    • Zivilisten
      Zivilisten ist es erlaubt, Routen aktiv zu „pushen“ oder systematisch auszubauen (max. 4 Personen!).
    • Routenbeanspruchung / Kommunikation
      Die Beanspruchung einer Route muss im Fraktions-Discord durch die jeweiligen Fraktionsleader im vorgesehenen Kanal der eigenen Fraktion bekanntgegeben werden. Eine eigenständige Mitteilung durch einzelne Fraktionsmitglieder ist nicht zulässig.
    • Waffenroute – kein „Einkauf”
      Auf der Waffenroute ist es strengstens untersagt, sich „einzukaufen“ (damit ist das gemeinsame Bewirtschaften der Route von mehr als einer Fraktion gemeint).
  • § 16.0 Kriegsregeln:
    Kriege zwischen Fraktionen bedürfen der Genehmigung der Fraktionsverwaltung.
    Regelungen zum Krieg werden im Kriegsvertrag festgehalten und müssen mit der Fraktionsverwaltung abgestimmt werden.
  • § 17.0 Gangwar:
    • Angriffe auf Gebiete
      Ein Gebiet darf jederzeit angegriffen werden. Fraktionen müssen sich im Voraus darüber abstimmen, ob und welches Gebiet angegriffen wird.
    • Teilnahmepflicht
      Der Angreifer muss mindestens bis zur Hälfte des Gangwars verbleiben.
    • OOC-Regelung
      Der Gangwar ist Out of Character (OOC). Informationen aus dem Gangwar dürfen nicht In Character (IC) verwendet werden.
    • Fraktionskleidung
      Während eines Gangwars müssen beide Parteien ihre Fraktionskleidung tragen.
    • Gangwar-Zone
      Das Rauspitten aus der Gangwar-Zone ist verboten. Der Beschuss von Personen außerhalb der Zone ist untersagt.
    • Verhalten & Gameplay
      Emotes im Gangwar sind verboten. Glitchroll und Speedboost sind erlaubt.
    • Kommunikation
      Trashtalk wird nicht geduldet - Gangwar ist OOC!.
    • Waffenbeschränkung
      Der Einsatz von Nahkampfwaffen im Gangwar ist untersagt.
    • Sanktionen
      Verstöße können mit einer Gangwar-Sperre bestraft werden. Bei schwerwiegenden Verstößen können die betroffenen Zonen entzogen werden.
    • Maximale Anzahl von Zonen
      Jede Fraktion darf maximal drei (3) Gangwar-Zonen gleichzeitig besitzen. Verstöße führen zum Entzug der Zonen und können zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen.
  • § 18.0 Lootdrop:
    • Kampfbereich (Bubble)
      Es darf ausschließlich innerhalb der Bubble geschossen werden. Jegliche Kampfhandlungen außerhalb der markierten Zone sind untersagt.
    • Fahrzeuge
      Fahrzeuge sind innerhalb der Kampfzone nicht zulässig und auch nicht möglich.
  • § 19.0 Bündnisse:
    • Anfrage & Genehmigung
      Bündnisse müssen in jedem Fall über den Fraktions-Discord angefragt werden. Anfragen sind ausschließlich schriftlich einzureichen.
    • Dauer & Zweck
      Bündnisse sind grundsätzlich zeitlich begrenzt oder auf bestimmte Situationen beschränkt. Eine dauerhafte Allianz ist nicht vorgesehen.
    • Unerlaubte Bündnisse
      Bündnisse, die ohne Absprache mit der Fraktionsverwaltung entstehen oder nicht schriftlich genehmigt wurden, gelten als Drittpartei (§ 9.7 Drittpartei) und werden entsprechend behandelt.
  • § 20.0 Privatbestand von Fraktionsmitgliedern (Auch Leader):
    • Waffenlimit
      Der Privatbestand an Waffen ist auf maximal fünf (5) Waffen begrenzt. Dabei ist die Gesamtzahl gemeint – nicht fünf Stück pro Waffentyp. Bei Munition gilt die Verhältnismäßigkeit der Waffen.
    • Verantwortung
      Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Privatbestand die festgelegte Grenze nicht überschreitet.
    • Verstöße
      Überschreitungen des erlaubten Waffenlimits können zum Entzug der überzähligen Waffen führen.
  • § 21.0 Vogelfrei
    Der Status „vogelfrei“ kann sowohl auf einzelne Personen als auch auf ganze Fraktionen angewendet werden und darf nur in dafür vorgesehenen Situationen ausgesprochen werden (z. B. bei respektlosem oder provokantem Verhalten). Wird eine Fraktion für vogelfrei erklärt, gilt dieser Status für alle aktiven Mitglieder der betroffenen Fraktion. Der Status „vogelfrei“ bleibt so lange aufrechterhalten, bis die gestellte Forderung vollständig beglichen wurde oder die erklärende Fraktion den Status ausdrücklich zurücknimmt.
  • § 22.0 Schlussbestimmungen:
    Verstöße gegen die Fraktionsregeln können zu Verwarnungen und im weiteren Verlauf zur vollständigen Auflösung der Fraktion führen.
    Das Regelwerk kann jederzeit angepasst oder erweitert werden.
    Die Regeln treten mit dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026